Über uns

Die Freiwillige Feuerwehr nimmt die Aufgaben der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr wahr. Unsere Aufgaben werden durch das Hessische Brand und Katastophenschutzgesetz (HBKG) im § 6, Aufgabenbereich, definiert.

  • Abwehrender Brandschutz
  • vorbeugender Brandschutz
  • allgemeine technische Hilfeleistung

Wir nehmen diese Aufgaben grundsätzlich unentgeltlich und ehrenamtlich wahr. Einzig der Verdienstausfall aufgrund von Einsätzen kann geltend gemacht werden.

Um unsere Dienstleistungen möglichst optimal anbieten zu können, ist eine regelmäßige Aus- und Fortbildung erforderlich. Dies geschieht entweder am Standort oder bei Lehrgängen auf Kreis- und Landesebene.

Die Einsatzabteilung unserer Feuerwehr besteht aus gut ausgebildeten Kameradinnen und Kameraden, die ehrenamtlich allen Mitmenschen in Notlagen helfend zur Seite stehen.

Menschen helfen Menschen – wenn Sie in eine Notlage geraten kommt Ihre Feuerwehr und steht Ihnen zur Seite.

Getreu unserem Motto: Gott zur Ehr, dem Nächsten zur Wehr!

In unserer aktiven Truppe zur Zeit sind 4 Kameradinnen und  15 Kameraden tätig.

Unserer Übungen finden alle vierzehn Tage Freitags statt.